Brauchen Sie eine Genehmigung für Ihre Renovierung? Das Sagt das Luxemburger Gesetz

Publié le 1.5.2025

Brauchen Sie eine Genehmigung für Ihre Renovierung? Das Sagt das Luxemburger Gesetz
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🏗️ Renovierungsarbeiten in Luxemburg: Genehmigungspflicht oder nicht?

Sie planen eine Renovierung in Luxemburg? Gute Entscheidung.
Aber die wichtigste Frage ist:
Brauchen Sie eine Genehmigung für Ihre Arbeiten?

⚠️ In vielen Fällen: Ja.
Und nein, es geht nicht nur um Papierkram. Ohne Genehmigung drohen Baustopp, Bußgeld — oder sogar Rückbau.

Hier erfahren Sie, was das luxemburgische Gesetz wirklich verlangt — einfach und verständlich.


🧾 Arbeiten, die eine Genehmigung erfordern

Sobald Ihre Maßnahmen die Struktur, Nutzung oder das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändern, ist eine Genehmigung notwendig. Dazu gehören:

  • Anbau, Aufstockung, Erweiterung
  • Änderung der Fassade (Fenster, Verkleidung, Öffnungen…)
  • Neubau von Terrasse, Balkon oder Wintergarten
  • Komplettsanierung des Daches
  • Nutzungsänderung (z. B. Garage wird Wohnraum)
  • Eingriff in tragende Wände
  • Änderung an Strom-, Gas- oder Wasseranschlüssen

📍 Beispiel: Sie wollen den Dachboden zu Wohnraum ausbauen? ➝ Genehmigung erforderlich.


🔧 Arbeiten, die in der Regel genehmigungsfrei sind

  • Innenanstrich, Bodenbeläge, Tapeten
  • Austausch bestehender Elemente (Türen, Armaturen, WC…)
  • Kleinere Elektro-/Sanitärarbeiten ohne Strukturveränderung
  • Umbauten ohne tragende Wände
  • Dämmung von innen
  • Einbau von Küche oder Bad ohne bauliche Änderungen

Aber Achtung: Auch genehmigungsfreie Arbeiten können eine Meldung bei der Gemeinde erfordern.


📚 Gesetzliche Grundlage in Luxemburg

Rechtsgrundlage ist das geänderte Gesetz vom 19. Juli 2004 über Raumplanung und städtische Entwicklung, ergänzt durch kommunale Vorschriften.

Jede Gemeinde kann zusätzliche Anforderungen stellen (z. B. Schutzgebiete, Bebauungspläne).

➡️ Immer vor Baubeginn bei Ihrer Gemeinde nachfragen.


❌ Was passiert ohne Genehmigung?

  • Sofortiger Baustopp
  • Aufforderung zur Legalisierung
  • Verwaltungsgeldbußen
  • Rückbau nicht genehmigter Bauteile
  • Probleme beim Verkauf (z. B. Notar verweigert Eintragung)

🎯 Das ist keine Kleinigkeit – sondern ein echtes Risiko.


🧠 Sie sind unsicher? Fragen kostet nichts

Wenn Sie Zweifel haben, ist es immer sicherer, nachzufragen.

Oder noch besser: Lassen Sie sich professionell begleiten.
Prohabitat.lu hilft Ihnen:

  • Zu prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist
  • Alle Unterlagen korrekt vorzubereiten
  • Den Antrag bei der Gemeinde einzureichen
  • Den Kontakt zu Architekten oder Bauleitern herzustellen

📍 Ergebnis: Ihr Projekt läuft ohne rechtliche Hürden.


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